beglaubigte Übersetzungen, z.B. Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunde, Gewerbeschein, Auszug aus dem Strafregister oder aus dem Handelsregister, Gesellschaftsvertrag, rechtliche Dokumente, Ausweise, Urteile, Bescheide
Übersetzungen von allgemeinen Texten auch ohne Beglaubigung
Erledigung der notariellen Beglaubigung von Kopien (die beglaubigte Übersetzung muss mit der zu übersetzenden Urkunde geheftet werden und deshalb wird eine beglaubigte Kopie dieser Urkunde angefertigt, damit das Orginal dem Besitzer unversehrt blieb).